Hallo

Ich habe einen kleinen Text über Rezepte geschrieben und würde gerne wissen, ob der Inhalt korrekt ist oder sich Fehler eingeschlichen haben.

Schon mal einen großen Dank an euch!

MfG
Conny

Der Text:

Rezepte

Allgemein

Medikamente sind Verschreibungspflichtig, wenn sie „Arzneistoffe gemäß Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) (Quelle: Wikipedia)“ enthalten.

Bsp.:

Medikamente mit dem Inhaltsstoff „Cetirizin“ sind nicht Verschreibungspflichtig.
Medikamente mit dem Inhaltsstoff „Levocetirizin „ allerdings schon.

Grüner Rezeptschein

„Dieses Rezept ist nach § 12 SGB V nicht erstattungsfähig“

Arzneimittel, welche auf einem grünen Rezeptschein eingetragen sind, müssen vom Patienten in voller Höhe getragen werden.

Für Arzneimittel, die ohne Rezept in der Apotheke erwerbt werden können, werden durch ein grünes Rezept nicht billiger.

Wenn der Patient Arzneimittel benötigt, welche Rezept pflichtig sind, kann der Arzt diese Medikament eauf einem grünen Rezeptschein eintragen und der Patient kann die benötigten Medikamente in der Apotheke erwerben (zum normalen Verkaufspreis).

Roter Rezeptschein

Bei einem roten Rezeptschein muss der Patient in der Apotheke eine Rezeptgebühr (5 -10€) bezahlen.